Grundsätzlich ist eine Einwilligung zur Fotoaufnahme und -veröffentlichung notwendig.
Dieser Artikel befasst sich mit Fotoaufnahmen auf denen einzelnen Personen erkennbar sind (sog. “Bildnis”). Bei diesen
Fotos mit erkennbaren einzelnen Personen können heutzutage nur noch rechtssicher veröffentlicht werden, wenn die Zustimmung der abgelichteten Person vorhanden ist.
Die Zustimmung erfolgt entweder als Einwilligung im Vorfeld der Aufnahme oder als nachträgliche Genehmigung.
Grundsätzliche gibt es folgende Ausnahmen vom Zustimmungserfordernis:
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Fotos mit erkennbaren einzelnen Personen können heutzutage nur noch rechtssicher veröffentlicht werden, wenn die Einwilligung und damit die Unterschrift der abgelichteten Person vorhanden ist.
FaceAgree hilft, diese Einwilligung zu erhalten und zu organisieren.
Mit dem Onlineservice FaceAgree ist es einfach, die benötigte Einwilligung zur Fotoveröffentlichung zu erhalten.
Der Fotograf läd das Foto im internen Bereich hoch und die fotografierte Person (oder Personen) kann direkt online unterschreiben (z.B. auf dem Smartphone).
Mit FaceAgree wird es für den Fotografen einfach, die benötigte Einwilligung zu erhalten. FaceAgree hilft, datenschutzkonform gemäß DSGVO zu handeln.